Gentechnik – Alarmstufe Rot

Vor 4 Jahren hat der Europ. Gerichtshof entschieden, dass auch Genscheren-Produkte (z. B. CRISPR/Cas) unter den Gentechnikbegriff fallen u. zugelassen u. gekennzeichnet werden müssen. Damit dies künftig nicht mehr sein muss, will die Kommission das EU-Gentechnikrecht ändern. Für Verbraucher/Innen bedeutet dies Alarmstufe Rot (siehe auch www.abl-ev.de/initiativen/gentechnik-petition).