Nach § 12 BayPflSchG ist es untersagt, auf versiegelten o. befestigten Flächen (z. B. gepflasterte Einfahrten, Höfe) Herbizide einzusetzen. Wer also glaubt, Glyphosat sei ein geeignetes Mittel, um schnell und ohne körperliche Anstrengung das Wildkraut in den Gehwegkanten vor dem eigenen Anwesen zu beseitigen, sollte sich das noch einmal überlegen. Verstöße gegen das Verbot beeinträchtigen die Gewässerqualität, sind keine Kavaliersdelikte u. können mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Hier können Sie uns eine Nachricht zukommen lassen.